
Der SPIEGEL: Der CSU-Politiker Peter Gauweiler soll laut der »Süddeutschen Zeitung« während seiner Zeit im Bundestag mehr als elf Millionen Euro Beratungshonorare erhalten haben – vom Milliardär August Baron von Finck.
So was geht nach dem Grundgesetz 2.0 nicht: Artikel 48 bestimmt: "Abgeordnete dürfen neben der ihnen zustehenden Entschädigung keine regelmäßigen Nebeneinkünfte generieren. Nebeneinkünfte jeglicher Art bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Bundestages." Also wäre Gauweiler vor der Wahl gestanden: Rechtsanwalt oder Abgeordneter, Idealist oder Raffzahn? Vgl. blog #2021-29.