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Wann, oder besser, wodurch und wie wird man zum Reichsbürger?
In Wikipedia ist unter dem Schlagwort Reichsbürgerbewegung folgende Erläuterung gegeben:
"Die Reichsbürgerbewegung bzw. die ihr zuzurechnenden Gruppierungen bestreiten die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimer und souveräner Staat. ..."
Diese Definition ist heute nicht mehr haltbar, denn die Bezeichnung als Reichsbürger wird von den Vertretern der Staatsgewalt und von Medien inflationär dazu missbraucht, um auch den Bürger, der seine grundgesetzkonformen Rechte einfordert, zum Reichsbürger zu erklären.
Man wird auch als Reichsbürger bezeichnet, wenn man
Es wird von Vertretern der Staatsgewalt wider besseres Wissen vorsätzlich, von Medienvertretern grob fahrlässig, bis hin zu vorsätzlich, so getan, als ob die gegebene Rechtsordnung in Deutschland eine grundgesetzkonforme ist, obwohl sie genau dies nicht ist.
Die Rechtsordnung in Deutschland ist nicht grundgesetzkonform!
Jeder Bürger, der die Rechte gemäß Grundgesetz einfordert, wird zum Zweck der Vertuschung, dass die gegebene Rechtsordnung nicht grundgesetzkonform ist, verbal in das Sammelbecken "Reichsbürger" geworfen - und zwar von genau den Personen bzw. Gruppierungen, die dafür verantwortlich sind, dass die Rechtsordnung in Deutschland nicht grundgesetzkonform ist.
Der Bürger, der sich gegen eine nicht grundgesetzkonforme Rechtsordnung en detail oder en gros zur Wehr setzt, ist absolut legitimiert, dies zu tun. Wenn er als Folge seiner Bemühungen als "Reichsbürger" bezeichnet wird, ist dies infam, niederträchtig und diffamierend.
Der Bürger, der eine grundgesetzkonforme Rechtsordnung
en detail oder en gros einfordert,
ist kein "Reichsbürger",
sondern ein "Grundgesetzbürger".
Unter diesem Titel berichtet Die Welt am 29.04.2018:
Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes gibt es in Deutschland zurzeit 18.000 „Reichsbürger“ – ein Anstieg um knapp zehn Prozent seit Januar. Für die enorme Zunahme der Zahlen gibt es einen Grund.
Die Zahl der vom Verfassungsschutz als "Reichsbürger" eingestuften Persone, die die Bundesrepublik nicht als Staat anerkennen wollen, ist stark gestiegen. Derzeit gingen die Verfassungsschützer von Bund und Ländern von rund 18.000 Personen aus, die der Szene zuzurechnen sind, berichtet der "Tagesspiegel" unter Berufung auf das Bundesamt für Verfassungsschutz. Rund 950 davon würden als rechtsextrem eingestuft.
Im Jahresbericht des Bundesamtes für 2016 war von 10.000 "Reichsbürgern" die Rede, von denen 500 bi s600 als rechtsextrem galten. Im Januar 2018 hatte Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen die Gesamtzahl mit 16.500 beziffert, von denen rund 900 als Rechtsextremisten eingestuft werden. Der Anstiteg in den vergangenen drei Monaten beträgt also neun Prozent."
Wenn man nun noch alle die Bürger hinzuaddiert, die sich
wehren oder solche, die
dann ist man schnell bei 100.000 "Reichsbürgern", von denen aber 99 Prozent keine sind, weil sie faktisch nichts anderes tun, als ihre im Grundgesetz verankerten Rechte einzufordern.
Deshalb:
Die Wertung von Bürgern als "Reichsbürger",
die nichts anderes tun als ihre grundgesetzlichen Rechte einzufordern, ist infam und niederträchtig.
Verletzungen der gebotenen grundgesetzkonformen Rechtsordnung gibt es wohl mehr als Sandkörner am Strand. Die Verletzungen begannen in den 1950er Jahren und dauern an bis heute und in alle Zukunft - wie zu unterstellen ist, weil das Volk zu satt, zu dumm ist, um zu begreifen, dass es seit 23.05.1949 hinters Licht geführt wird, von wegen und so, dass alle Staatsgewalt vom Volk aus geht.
Nichts geht vom Volke aus - außer Zahlungen an die Staatskasse.
Beispiele bewirkter Verletzungen der grundgesetzkonformen Rechtsordnung
Das heißt, die gesamte gegebene nicht mit dem Grundgesetz konforme Rechtsordnung wird vor allem von Richtern im Status des nichtgesetzlichen Richters verteidigt,
Notfalls auch durch Rechtsbeugung.
Da stellt sich doch ernsthaft die Frage:
Kann ein Bürger, egal ob er als Reichsbürger bezeichnet,
diffamiert wird oder nicht, die gegebene Rechtsordnung WIRKSAM angreifen, und zwar unabhängig davon, ob diese grundgesetzkonform oder nicht grundgesetzkonform ist?
Nein, das können nur die Mitglieder der Staatsgewalt. Vor allem Richter, indem sie die gegebene und nicht grundgesetzkonforme Rechtsordnung bewusst zur Grundlage ihres Handelns nehmen.
Jeder Bürger, der gegen die gegebene Rechtsordnung aufbegehrt, begehrt gegen eine
nicht grundgesetzkonforme Rechtsordnung auf.
Ist man deshalb ein Reichsbürger?
Zu unterstellen ist, dass der Begriff des Reichsbürgers genau von den Tätern in die Welt gesetzt und verbreitet wurde und inflationär verwendet wird, welche exklusiv zu verantworten haben, dass die gegebene Rechtsordnung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist: Sie lenken durch die pauschale Verunglimpfung von Bürgern als "Reichsbürger" infam davon ab, dass sie selber die Täter sind, welche bewirkt und zu verantworten haben, dass die im Grundgesetz verankerten Rechte der Bürger Muster ohne Wert sind.
Beispiel: Die Beugung meines Rechtes auf den gesetzlichen Richter durch Richter auf Probe Dautel im gegen mich anhängigen Strafverfahren.
Die im Grundgesetz verankerten Rechte der Bürger sind wertlos, und der Versuch sich diese Rechte zugänglich zu machen, wird von den Tätern als Querulantentum bezeichnet und bewirkt die Zuordnung zum willkürlich und pauschal als "Reichsbürger" bezeichneten Klientel.
"Reichsbürger" wird von den Tätern der Aushöhlung des Grundgesetzes als Sammelbecken benutzt, um jeden, der sich gegen die nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbarende Rechtsordnung zur Wehr setzt oder es wenigstens versucht, als Verfassungsfeind zu bewerten und der voreingenommenen "Fürsorge" durch den Staat zu empfehlen. Der Einsatz der Zwangsjacke ist dabei nicht ausgeschlossen.
In etwa so hat unter Hitler
die Judenverfolgung ihren Anfang genommen.
Für die Täter steht viel auf dem Spiel: Die Beibehaltung der Entmachtung des Volkes und die souveräne Beherrschung Deutschlands durch die drei Gewalten. Da lohnt es sich, aufmüpfige, ihre Rechte einfordernde Bürger zu diffamieren.