Die Entmachtung der Bürger, des Volkes, durch Parteien und Parteimitglieder zu ihren Gunsten ist eine Sache. Aber:
Die Entmachtung bedarf der Absicherung.
Denn: Was nützt es, das Volk zu entmachten, wenn es sich über den Rechtsweg gegen die Entmachtung wirksam zur Wehr setzen kann? Deshalb:
Die Absicherung der Entmachtung geht nur über die Entrechtung.
Das heißt: Zur Absicherung der Entmachtung bedarf es - natürlich - grundgesetzwidriger Normen, die den Richtern zur Verfügung gestellt sind und mittels denen die Richterschaft dem Bürger den Zugang zu seinen Grundrechten verwehren kann.
Grundgesetzwidrige Normen und
grundgesetzwidrige Rechtsprechung müssen so abgesichert sein,
dass der Bürger sie hinnehmen muss.
Daraus, dass die Bürger umfassend zuerst entmachtet und dann entrechtet sind, resultiert, dass die Vertreter und Mitglieder der drei Gewalten und übergeordnet die Parteien Deutschland nach ihrem Belieben und absolut willkürlich beherrschen können. Denn: Können wir Bürger
All das können wir nicht.
Wir, die Bürger.
Warum dem so ist, das soll auf den folgenden Unterseiten beispielhaft aufgezeigt werden. Mein Fazit vorab:
Die im Grundgesetz verankerten Rechte,
eine grundgesetzkonforme Rechtsordnung, der reale Rechtsstaat
sind für die in Deutschland lebenden Menschen unerreichbar.
Alles das, was einen Rechtsstaat ausmachen und begründen würde, hat seine Grundlage im Grundgesetz. Um einen Rechtsstaat á la Grundgesetz zu begründen, bedarf es des Zugangs der in Deutschland lebenden Menschen zu den im Grundgesetz verankerten Rechten.
Der Zugang der Menschen zu den
im Grundgesetz verankerten Rechten ist nicht gegeben.
Wir leben unter einer Art Käseglocke, oder hinter einer Panzerglasscheibe, sehen unsere Rechte auf der anderen Seite, und sind nicht in der Lage, an sie heranzukommen, diese für uns wirksam zu reklamieren.
Zu klären ist also, warum kommen wir an unsere Rechte nicht heran, und wie kommen wir gegebenenfalls an unsere Rechte heran.
Von Bedeutung sind dabei
"verfassungsrechtliche Streitigkeiten" sowie
"unzulässig", "unzuständig", "unbegründet", "unanfechtbar",
"Normenkontrolle" und "Richtervorlage gemäß Artikel 100 GG".
Dazu die Ausführungen auf den Seiten
Hier wird belegt, dass Verfassungsbeschwerden von Bundestag und Bundesverfassungsrichtern grundsätzlich wirkungslos gestellt sind, soweit sie sich gegen Normen richten, deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz in Zweifel zu ziehen ist.
Belegt wird der Betrug durch
Gesetzgeber und Bundesverfassungsrichter an den Bürgern.
Auf Seite Verfassungsbeschwerde zulässig wird dargelegt, wann eine Verfassungsbeschwerde wirksam erhoben werden kann, und welche Beanstandungen damit verfolgt werden können.
Belegt wird, dass mit einer zulässigen Verfassungsbeschwerde nur Verletzungen an den Grundrechten etc. moniert werden können, die vom Richter auf dem Rechtsweg zugefügt wurden.
Der verfassungsrechtlichen Entscheidung entzogen ist die vom Richter getroffene Sachentscheidung, mag sie noch so falsch sein.
in Bearbeitung
Durch unanfechtbare Entscheidungen werden Entscheidungen der Rechtskontrolle entzogen. Zugehörig z. B. Beschlüsse an den Verwaltungsgerichten, Richter auf Probe als Einzelrichter einzusetzen, auch wenn dadurch das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt wird.
in Bearbeitung
in Bearbeitung.