Kurzinfo:
Gerichtskosten verjähren nach 4 Jahren. Die Behörden sind durch Gesetz aber aufgefordert, eine Verjährung zu ignorieren und berechtigt, eine verjährte Forderung erneut geltend zu machen mit der Folge, dass die Verjährungsfrist von Neuem beginnt. Für mich ist dies ein vom Staat zu seinen Gunsten staatlich verordneter Betrug.
Diese Staatsmacht schreckt offenbar vor keiner grundgesetzwidrigen oder gar kriminellen Handlung zurück, wenn es darum geht, sich zu bereichern.
Im Gerichtskostengesetz (GKG) ist bestimmt:
§ 5 Verjährung, Verzinsung
Bildlink: http://www.nordkurier.de/geld/so-ausgefuchst-arbeiten-taschendiebe-039477409.html
Und so ausgefuchst agiert auch der Staat. In Absatz 3 des § 5 Gerichtskostengesetz ist nämlich weiter bestimmt:
(3) Auf die Verjährung sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden; die Verjährung wird nicht von Amts wegen berücksichtigt. Die Verjährung der
Ansprüche auf Zahlung von Kosten beginnt auch durch die Aufforderung zur Zahlung oder durch eine dem Schuldner mitgeteilte Stundung erneut.
Damit hat der Gesetzgeber durch ein unantastbares Gesetz (mehr zu unantastbaren Gesetzen auf den Seiten Betrug am Volk und
Beginn des Unrechtsstaates) für sein Recht auf Geltendmachung von festgesetzten Gerichtskosten
sozusagen das 1000jährige Reich wieder eröffnet:
Wenn eine Forderung bereits verjährt ist, wird sie also einfach nochmal erhoben. Und nochmal, und nochmal, und nochmal, und nochmal, und .... Das heißt, dass der Staat Gerichtskosten über Generationen hinweg beim Schuldner als auch dessen Erben und Erbeserben geltend machen kann: Die Verjährung nach § 5 Abs. 1 Gerichtskostengesetz schützt nicht vor der der Verfolgung von gemäß § 5 Abs. 1 Gerichtskostengesetz bereits verjährten Forderungen aus Gerichtskostenfestsetzungen.
Vom Thüringer Oberlandesgericht werden zum Beispiel unter Datum 13.12.2013 Gerichtskosten aus dem Verfahren 6 O 1463/97, also einem Verfahren aus dem Jahr 1997, geltend gemacht:
Es ist also nix, einer solchen Forderung mit der Behauptung entgegenzutreten, dass die Forderung gemäß § 5 Abs. 1 Gerichtskostengesetz ja bereits seit etwa dem Jahr 2002 verjährt ist.
Dem Staat ist ein solcher Einwand egal. Und der Bürger kann ja dagegen klagen. Natürlich völlig aussichtslos, weil Exekutive und Judikative und Legislative "ein Kuchen und ein Mus" (mehr auf der Seite Keine Gewaltenteilung) sind: Sie machen gemeinsame Sache. Gegen uns Bürger.
Ist so ein Staat ein Rechtsstaat?
Für mich ist er ein Unrechts- und Verbrecherstaat!