Die Vorgabe Artikel 123 Grundgesetz wurde ausgetrickst: So wurde z. B. aus der Zeit vor Beschluss des Grundgesetzes stammendes Recht, welches
noch nie verbindlich auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft wurde, als Recht genutzt.
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Wie noch belegt werden wird, wurde vom Deutschen Bundestag am 30.05.1956 durch das Erstes Gesetz zur Aufhebung von Besatzungsrecht das gesamte von den Siegermächten aufgehobene
Nazi-Recht zu gültigem Recht gemacht. Zuvor zwischen dem 23.05.1949 bis zum 29.05.1956 gab es folgende Rechtsgruppen in Deutschland:
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Vorkonstitutionelles Recht ist alles vor Beschluss des Grundgesetzes am 23.05.1949
gegebene Recht, mit Ausnahme dem von den Siegermächten aufgehobenen Nazi-Recht. Dieses war am 23.05.1949 kein gültiges deutsches Recht. Für dieses haben die Bundesverfassungsrichter ihre
Unzuständigkeit festgestellt.
- Das von den Siegermächten aufgehobene Nazi-Recht, ebenfalls vorkonstitutionelles Recht, wurde ab dem 23.05.1949 trotz dessen
faktisch gegebener Nichtexistenz von den Regierungen in Bund und Ländern mindestens teilweise wieder als Recht genutzt, so die Justizbeitreibungsordnung.
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Nachkonstitutionelles Recht ist Recht, welches nach Beschluss des Grundgesetzes von
den Ländern oder dem Bundestag (ab dem ersten Zusammentritt am 07.09.1949) erlassen worden ist. Auch für dieses haben die Bundesverfassungsrichter sich für unzuständig erklärt, indem sie
festgelegt haben, dass die gesetzgebende Gewalt keine öffentliche Gewalt ist.
Hierzu die folgenden Ausführungen.
Im Grundgesetz ist seit dem 23.05.1949 in Artikel 123 Abs. 1 bestimmt:
Artikel 123 Grundgesetz
(1) Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.
Also:
Vorkonstitutionelles Recht darf nur angewandt werden,
wenn es mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Das aber interessierte nach Beschluss des Grundgesetzes am 23.05.1949 keine Regierung in Bund oder Ländern, keinen Gesetzgeber, keinen Richter. Allenfalls Bedenken wurden getragen.
Und folglich wurde
- seit 1949 von den Siegermächten aufgehobenes Nazi-Recht wieder genutzt, wie am Beispiel der Justizbeitreibungsordnung nachfolgend belegt werden wird,
ohne dass dieses gemäß Artikel 123 Abs. 1 Grundgesetz auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft worden ist. Die Seite Justizbeitreibungsordnung.
- daneben eine weitere Vielzahl an von den Siegermächten aufgehobenen Rechtsverordnungen aus der Nazi-Zeit genutzt, für die selbstverständlich gleiches galt: Es war Recht, dessen
Anwendung nicht zulässig war. Um diesen Sachverhalt zu "berichtigen" wurde vom Deutschen Bundestag am 30.05.1956 per Erstes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechtes
die Aufhebung des Nazi-Rechtes durch die Siegermächte wieder rückgängig gemacht, das gesamte aufgehobene Nazi-Recht zu gültigem Bundesrecht gemacht. Die Seite Nazi-Recht wird Bundesrecht.
- von den Siegermächten nicht aufgehobenes vorkonstitutionelles Recht, welches gemäß Artikel 123 Grundgesetz auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden musste, wurde vom Deutschen
Bundestag wenigstens zum Teil zu Recht "umfirmiert", das angeblich erst nach Beschluss des Grundgesetzes als Recht installiert wurde. Zugehörig das Gerichtsverfassungsgesetz, die
Strafprozessordnung und die Zivilprozessordnung. Hierzu die Seite GVG, StPO und ZPO.
Diese Kombination aus Lug und Trug, gültigem Bundesrecht, scheinbar gültigem Bundesrecht, und ungültigem Bundesrecht bewirkte ein Wirrwar, bei dem offenbar keiner von der Staatsgewalt mehr
durchblickte. Also wurde vom Deutschen Bundestag die Bundesregierung durch das Gesetz zur Sammlung des Bundesrechts ermächtigt, nach ihrem Gutdünken alles Recht zu listen, das künftig gültiges
Recht sein sollte. Nicht gelistetes Recht fiel sozusagen hinten runter, auch wenn es gültiges Bundesrecht war. Hierzu die Seite
Die Sammlung Bundesrecht.
Zum Abschluss folgt die Seite
NS-Aufhebungsgesetz. Hier wird belegt, dass die Bundesrepublik Deutschland real kein
Staat, sondern nur das Deutsche Reich im Gebiet der Besatzungszone West umfirmiert wurde. Foglich haftet die Bundesrepublik Deutschland für das gesamte in der Ära Hitler vollzogene Unrecht.