Die Bundesregierung ist ganz offensichtlich bestrebt zu verhindern, dass Einsicht die Sammlung Bundesrecht genommen werden kann, in der alle nach dem Willen der damaligen Regierung Adenauer - nicht etwa dem des Gesetzgebers - zur Betreibung des Gebildes Bundesrepublik Deutschland notwendigen Gesetze gelistet sind. Diese Bemühungen sind unmittelbar mit dem Bundesanzeiger-Verlag verbunden.
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Der Bundesanzeiger-Verlag publiziert in dem von ihm herausgegebenen Bundesgesetzblatt alle Veröffentlichungen des Bundes, für welche die Veröffentlichung vorgeschrieben ist. Die nachfolgenden Erläuterungen sind Wikipedia entnommen.
Bundesgesetzblatt Teil I
Im Bundesgesetzblatt Teil I werden
Bundesgesetzblatt Teil II
Die in Deutschland geltenden völkerrechtlichen Übereinkünfte und Verträge, die zu ihrer Inkraftsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt Teil II verkündet. Daneben werden auch Rechtsvorschriften des Zolltarifwesens veröffentlicht.
Bundesgesetzblatt Teil III
Daneben gibt es noch die Sammlung des Bundesrechts im Bundesgesetzblatt Teil III.
Im Rahmen einer Rechtsbereinigung für die Zeit vor dem Zusammentritt des Deutschen Bundestages wurde seinerzeit das am 31. Dezember 1963 geltende Bundesrecht in – von Ausnahmen abgesehen – vollem Wortlaut festgestellt und im Bundesgesetzblatt Teil III abgedruckt. Vorschriften, die nicht nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGBl. I S 437) ausgenommen waren, und Vorschriften, die nicht in die Sammlung aufgenommen wurden, sind danach am 31. Dezember 1968 außer Kraft getreten.
Um Teil III geht es nachfolgend.
Der Bürger muss sich über alle Gesetze informieren können.
Diese Informationsmöglichkeit ist den Bürgern Deutschlands bezüglich aller Gesetze, die in der Sammlung des Bundesrechts aufgenommen waren, entzogen.
Bis vor ein paar Monaten wurden vom Bundesanzeiger-Verlag im Bundesgesetzblatt nicht nur die Teile I und II des Bundesgesetzblattes zur kostenfreien Einsicht angeboten, sondern auch Teil III angezeigt. Teil III mit der Einschränkung, dass man nach Bedarf Teile davon in Kopie und gegen Entgelt anfordern konnte.
Dies ist aktuell nicht mehr so. Hierzu eine E-Mail vom Bundesanzeiger-Verlag vom 11.12.2017.
Damit ist den Bürgern der Zugang zur Inkraftsetzung von Gesetzen in der Bundesrepublik Deutschland entzogen, welches noch gültiges Recht ist. Zugehörig das ZPOEG, das Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung. Im Internet angezeigt wird bei Aufruf des Gesetzes folgendes:
Gemäß der Mitteilung des Bundesanzeiger-Verlag, Frau Gaal, muss der Bürger sich also auf die Suche machen, in welcher öffentlichen Bibliothek ist das Bundesgesetzblatt III und die Gliederungsnummer 310-2 verfügbar. In Stuttgart, Hamburg, Bremen, Berlin, Köln?
Zu unterstellen ist, dass überall nur Fragmente des Bundesgesetzblatt III vorhanden sind. So zum Beispiel in der Landesbiliothek in Stuttgart, wie auf Seite vorkonstitutionelles Recht an Hand der dort gelisteten Sachgebiete belegt ist. Wenn man die dem Sachgebiet 3 Rechtspflege zugehörigen Seiten 1-6 und 7-10 aufruft, wird ersichtlich,dass die ZPOEG, Gliederungsnummer 310-2, nicht enthalten ist. Also gibt es diese vielleicht in Hannover?
Da bis vor wenigen Monaten das Bundesgesetzblatt III noch über den Bundesanzeiger-Verlag zugänglich war, ist zu unterstellen, dass die Bundesregierung sozusagen die Notbremse "Stop der Publikation des Bundesgesetzblatt III" gezogen hat, um zu verhindern, dass der Bürger sich in Sachen vorkonstitutionellen Rechts, und besonders vorkonstitutionellen Nazi-Rechts schlau machen kann.
Die Verfolgung der Werdung von
Nazi-Recht zu Bundesrecht, dessen Umfang und
jeweiliger Inhalt wird von der Bundesregierung blockiert.
Dies ist natürlich nicht mit dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) vom 05.09.2005 zu vereinbaren.
Also kann sich der Bürger mal wieder abstrampeln, um an die im Bundesgesetzblatt III publizierte Fassung der ZPOEG und anderer dort publizierter Gesetze zu kommen.
Was ist das nur für eine Staatsgewalt,
die ihr Handeln NICHT gegenüber den Bürgern rechtfertigt
und anzeigt, dass es mängelfrei ist,
sondern die Bürger linkt und in ihren Rechten einschränkt?
Die einzige Möglichkeit sich gegen die Stellung des Bundesgesetzblattes III als Verschlusssache zur Wehr zu setzen, wird auf Seite Bundesbeauftragter BfDI bzw. vorgestellt.
Weiter zur Seite NS-Aufhebungsgesetz.