Ungültiges, unwirksames Recht ist jede Norm, die der Gruppe vorkonstitutionellem Recht zugehörig ist, also Recht aus der Zeit vor Beschluss des Grundgesetzes am 23.05.1949 ist. Damit sind weite Teile der rechtlichen Grundlagen grundgesetzwidriges Recht, auf denen die Exekutive handelt und die rechtsprechende Gewalt Recht spricht.
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Auf der Seite Die Sammlung Bundesrecht wurde bereits aufgezeigt, dass der Deutsche Bundestag durch das Gesetz über die Sammlung des Bundesrechts die damalige Regierung Adenauer berechtigt hat, selber zu entscheiden, welches vorkonstitutionelle Recht (Recht von vor Beschluss des Grundgesetzes am 23.05.1949) gültiges Bundesrecht sein soll. Hierzu auch die Seiten Wie zu Hitlers Zeiten und Demokratie wird eingesargt.
in welchem Umfang unter der Regierung Adenauer vorkonstitutionelles Recht ohne Prüfung durch den Bundestag, ob dieses gemäß Artikel 123 Abs. 1 Grundgesetz mit diesem vereinbar ist, zu gültigem Bundesrecht gemacht wurde, hierzu die nachfolgenden Aufstellungen. Sie sind aufgeteteilt nach Sachgebieten und völlig durchmischt mit vorkonstitutionellem Recht (datierend aus der Zeit vor dem 23.05.1949) und nachkonstitutionellem Bundesrecht (datierend aus der Zeit ab 23.05.1949):
Zu diesen Sachgebieten können nachfolgend die im Bundesgesetzblatt III in der Sammlung Bundesrecht enthaltenen Inhaltsverzeichnisse eingesehen werden, soweit diese in der Staatsbibliothek Stuttgart gegeben sind. Die jeweils nachfolgend zum Inhaltsverzeichnis abgedruckten Verordnungstexte selber können nur vor Ort eingesehen werden.
Ob vorkonstitutionelles Recht heute tatsächlich ungültiges Recht, oder sogar gültiges Recht ist, dieser Frage wird auf Seite Umgehung Artikel 123 GG nachgegangen.
Inhaltsverzeichnis Sachgebiet 1.
Am Beispiel Sachgebiet 1 soll aufgezeigt werden, dass beispielsweise auf Seite 3 vorkonstitutionelles Recht von 1913, 1935, 1924, 1934 und 1942 gelistet ist. Prüfung gemäß Artikel 123 Grundgesetz: Keine.
Darunter das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913. Wie dieses Gesetz an Artikel 123 Grundgesetz vorbei zu gültigem Bundesrecht gemacht wurde, das soll erläutert werden.
Bezüglich des Reichs- und Staatsgangehörigkeitsgesetz von 1913 fragt man sich doch zu Recht, warum dieses im Jahr 1963 in der Bundesrepublik Deutschland als gültiges Bundesrecht ausgewiesen wurde. Die Frage ist einfach zu beantworten.
Dies als Erläuterung für die ersten drei im Bild ausgewiesenen Gesetze bzw. Verordnungen.
So wurde vorkonstitutionelles grundgesetzwidriges Recht aus
der Zeit vor dem 23.05.1949 zu gültigem Bundesrecht gemacht, ohne dass es auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft wurde.
Durch diesen "Trick" namens Umgehung der Verpflichtung gemäß Artikel 123 Abs. 1 Grundgesetz, die Vereinbarkeit des Reichs.- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.07.1913 mit dem Grundgesetz feststellen zu müssen, wurde dieses vorkonstitutionelle Recht "hintenrum" durch die Sammlung Bundesrecht zu Bundesrecht gemacht. Auf diesem "Bundesrecht" sind dann Neufassungen etc. beschlossen worden, und wurde anscheinend völlig legal, dieses vorkonstitutionelle Recht zu gültigem Bundesrecht gemacht.
Der Trick belegt, wie das deutsche Volk von den
Volksverrätern im Bundestag und der Regierung Adenauer
um den Vollzug des Grundgesetzes, vor allem aber um die Installation eines grundgesetzkonformen Rechtssystems betrogen wurde.
Von diesem Mist, dieser Sorte nie auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüftem und deshalb ungültigem und unwirksamen Bundesrecht gibt es jede Menge, wie nachfolgend in den einzelnen Sachgebieten noch überschlägig aufgezeigt wird.
Hinweis:
Wer sich exakt darüber informieren will, was auf diese Art und Weise so alles an vorkonstitutionellem Recht zu Bundesrecht gemacht wurde, muss die nachfolgend angebotenen
pdf-Dateien der einzelnen Sachgebiete bitte selber durchforsten. Ab und an werden Hinweise geliefert.
Inhaltsverzeichnis Sachgebiet 2 S. 1 - 4, S. 5 - 13, S. 14 - 21, S. 22 - 28, S. 29 - 37, S. 38 - 43, S. 44 - 48, Seite 49.
Bitte die Inhaltsverzeichnisse selber sichten.
Inhaltsverzeichnis Sachgebiet 3 S. 1 - 6, S. 7 - 10.
Die Inhaltsverzeichnisse belegen, dass die Grundlagen der Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 im Wesentlichen auf preußischem und Nazi-Recht basiert. Für keines der nachfolgend angezeigten entscheidenden Gesetze wurde vom Deutschen Bundestag gemäß Artikel 123 Grundgesetz die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz festgestellt. Im Gegenteil, wir Bürger wurden von den Bundestagsabgeordneten, der Regierung Adenauer und den damaligen Landesfürsten gnadenlos um ein demokratisches Rechtssystem betrogen. Dies gilt noch heute.
Zu beachten ist bezüglich dieser drei Gesetze der Vortrag auf der Seite GVG, StPO und ZPO. Dort ist belegt, dass alle drei Gesetze offiziell unter dem Entstehungsdatum 12.09.1950 gelistet sind. Dass hier betrogen wurde, wird belegt. Der abschließende Beweis ist, mit welchem Rechtskraftdatum diese drei Gesetze in der Sammlung Bundesrecht gelistet sind: 1877.
Für alle drei Gesetze gilt, dass diese zu keiner Zeit auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz gestestet wurden. Vom Deutschen Bundestag. Alle drei Gesetze sind damit seit je her in der Bundesrepublik Deutschland ungütiges, unwirksames Recht.
Richtern ist dies sch...egal.
Sie sprechen auf der Grundlage von ungültigen,
unwirksamen Gesetzen seit 1949 "Recht"
- und sie wissen, dass sie dies tun!
Gleiches wie für die vorgenannten Gesetze gilt für die Justizbeitreibungsordnung. Sie datiert vom 11.03.1937 (Seite 4). Wie wir hier von der Staatsgewalt um das Recht auf ein grundgesetzkonformes Recht betrogen wurden, ist auf der Seite Umgehung Artikel 123 GG nachzulesen.
Das heißt, dass im Grundsatz die gesamte Grundlage der deutschen Rechtsprechung auf ungültigem, unwirksamem Recht besteht: Auf preußischem Recht, auf Nazi-Recht. Und die unter rechtsprechender Gewalt gegebene kriminelle Vereinigung wendet nicht nur dieses "Recht" bei ihren Entscheidungen an, sie beugt mit absolutem Vorsatz auch das Recht von uns Bürgern, diesen Sachverhalt in Rechtsstreitigkeiten klären zu lassen. Durch ein Gericht. Hierzu bitte auch die Seite Demokratie wird eingesargt beachten.
Inhaltsverzeichnis Sachgebiet 4, Seite 1 - 10, Seite 11 - 17, Seite 18 - 22
Sie werden auf den Seiten querbeet vorkonstitutionelles Recht finden. Jedes einzelne ist ungültig und unwirksam, weil kein einziges des von der Regierung Adenauer zu gültigem Bundesrecht erklärten Rechtes gemäß Artikel 123 Grundgesetz auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft wurde. Zugehörig zum Beispiel das Scheckgesetz vom 14.08.1933 (Seite 19).
Inhaltsverzeichnis Sachgebiet 5
Bitte selbständig weiter durchforsten.
Inhaltsverzeichnis Sachgebiet 6 S 1 - 4, S. 5 - 10, S. 11 - 16, S. 17 - 24, S. 25 - 31.
Bitte selbständig weiter durchforsten.
Inhaltsverzeichnis Sachgebiet 7 S. 1 - 9, S. 10 - 17, S. 18 - 25, S. 26 - 31, S. 32 - 42, S. 43 - 55
Inhaltsverzeichnis Sachgebiet 8 S. 1 - 20
Inhaltsverzeichnis Sachgebiet 9 S. 1 - 12 , S. 13 - 20, S. 21 - 30
Der vom Bundestag in Zusammenarbeit mit der Regierung Adenauer begangene Betrug am deutschen Volk bezüglich der Rechtsgrundlagen aus ungültigem, unwirksamem vorkonstitutionellem Recht ist nicht damit beendet, dass solches Recht ohne formelle Feststellung der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu scheinbar gültigem Bundesrecht gemacht wurde.
Der Betrug umfasst auch die Unterschlagung vorkonstitutionellen Rechtes, welches durch die Aufhebung der Aufhebung des von den Siegermächten vollzogenen Liquidierung des gesamten Nazi-Rechtes begangen wurde. Auf der Seite Nazi-Recht wird Bundesrecht ist unter anderem aufgezeigt, dass Recht durch das Erstes Gesetz zur Aufhebung von Besatzungsrecht zu gültigem Recht gemacht wurde.
Hierzu die Seite Betrug durch Unterlassung auf der Hauptseite Bundestag betrügt Volk.
Weiter ist festzustellen, dass das gesamte vorkonstitutionelle Recht, welches gemäß Artikel 123 Grundgesetz auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft und ggf. festzustellen ist, nicht auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft wurde. Die Seite Umgehung des Artikel 123 GG.