Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Richter gemäß Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz. Es gibt nur ungesetzliche Richter, die intensiv darum bemüht sind, jeden Versuch, ihren Status als Richter prüfen zu lassen, nach bestem Können boykottieren. Hierzu und zu weiteren Aspekten in der Rechtsprechung wird auf Seite Menuepkt. 12.6 bis 12.8, Richter, Landesverfassungsrichter und Bundesverfassungsrichter verwiesen.
Nachfolgend überschlägige Erläuterungenm warum es keine gesetzlichen Richter gibt.
Die Entscheidung, ob ein Richter der gesetzliche Richter ist, hängt von folgenden Faktoren ab:
Ist nur ein Richter an einem Gericht nicht persönlich und sachlich unabhängig und prinzipiell unversetzbar und absetzbar, dann ist das Gericht kein Gericht im verfassungsrechtlichen Sinn und kein einziger der dem Gremium angehörenden Richter ist der gesetzliche Richter gemäß Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz.
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Ist der Geschäftsverteilungsplan nicht ordnungsmäßig, kann der Verwaltungsbeamte Einfluss darauf nehmen, welcher Richter zuständig wird, oder werden unter Richtervorbehalt stehende Rechtssachen vom Rechtspfleger erledigt, ist in jeder Rechtssache das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt.
Und was ist mit Verfahren, die unter Richtervorbehalt stehen, auch dem Richter zugewiesen wurden, aber trotzdem vom Rechtspfleger erledigt werden? Auch in diesen Verfahren ist das Recht der Verfahrensbeteiligten auf den gesetzlichen Richter verletzt. Deshalb:
Es ist zu unterstellen, dass es in Deutschland kein unter Richtervorbehalt stehendes Verfahren gibt, das vom gesetzlichen Richter gemäß Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz geleitet wurde.
Die Folge: Es gibt keine wirksame Rechtssprechung, sondern nur ein Richter(un)recht, welches nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, weil der ungesetzliche Richter nicht zur Sachentscheidung berufen ist.
Die Richter setzen alles daran, diesen Mangel an der eigenen Kompetenz zu verheimlichen, zu vertuschen, erhobene Bedenken gegen ihren Status zu boykottieren:
Richter beugen lieber Recht, als gegen die Ursachen für
ihren Status als ungesetzliche Richter vorzugehen.
Die Staatsgewalt ist eine mischpoke. Es gibt keine Gewaltenteilung, und egal ob es sich um die Legislative, die Exekutive und die Judikative handelt, der Boss von allem sind die Parteien, die über die Beherrschung der Abgeordneten in Bund und Ländern nicht nur die Legislative sondern auch die Exekutive beherrschen.
die Judikative, besonders die rechtsprechende Gewalt ist ihrerseits unmittelbar von der Exekutive abhängig: Es gibt keine selbständige Richterschaft, die persönlich und sachlich unabhängig ist.
Die Exekutive entscheidet, wer Richter wird.
Die Exekutive entscheidet, welcher Richter wo eingesetzt wird,
ob er in der Hierachie klettert, oder am unteren Ende haften bleibt.
Wer in dieser mischpoke aufbegehrt, weil er der gesetzliche Richter sein will, muss das praktizierte Recht der Exekutive angreifen, die rechtsprechende Gewalt personell und sachlich zu beherrschen. Das aber traut sich kein Richter, es sei denn, dass er bis zur Pensionierung an einem einsam gelegenen Amtsgericht für Ordnungswidrigkeiten zuständig sein will und jede Beförderung an ihm vorbeigeht.
Zum Komplex keine gesetzlichen Richter wird nun auf den folgenden Seiten vorgetragen: