Um zu verstehen, warum es in Deutschland
muss man wissen, dass dies alles nur deshalb Realität ist, weil die Bundesverfassungsrichter wahrlich jede Schweinerei, jede Sauerei, jeden Betrug, jede von der Staatsgewalt begangene Rechtsbeugung decken - durch Beugung der Rechte der Bürger im Zuge der Verwerfung von Verfassungsbeschwerden.
Bundesverfassungsrichter schützen nicht den Bürger, das Volk,
sondern die korrupte und kriminelle Staatsgewalt,
indem sie 99 % aller von den Bürgern erhobenen Verfassungsbeschwerden mit der Behauptung killen, sie seien
nicht von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung.
Allein diese Behauptung,
"Die Arbeitsbelastung des Bundesverfassungsgerichts ist hoch. Jährlich gehen insbesondere über 6.000 Verfassungsbeschwerden ein. Um diese hohe Zahl der Eingänge bewältigen zu können, werden von beiden Senaten Kammern mit jeweils drei Mitgliedern gebildet. Sie entscheiden vor allem die Fälle, die keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung haben – das sind rund 99% der Verfahren."
nachzulesen auf der homepage des Bundesverfassungsgerichts, ist ein betrügerischer Akt, eine bewusste, vorsätzlich falsche Aussage.
Zutreffend dürfte sein, dass 99 % der benannten 99 % Verfahren von den Richtern willkürlich totgeschlagen werden, gerade weil sie grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung haben - aber nicht gewollt ist, dass das gegebene grundgesetzwidrige (Rechts)System öffentlich und mit Folgen als grundgesetzwidrig festgestellt wird.
Um sich zu dieser Vorhaltung eine eigene Meinung bilden zu können, muss man die Grundlagen der "Rechtsprechung" der Bundesverfassungsrichter kennen und die Entwicklung dieser Grundlage verstehen.
Dabei ist eines unbedingt zu beachten: Die Verfassungsbeschwerde war und ist seit 1951 bis heute kein Verfassungsrecht, sondern nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz verankert (Mehr dazu auf Seite Grundlage der Verfassungsbeschwerde.)
Aber: Am 29.01.1969 wurde die Verfassungsbeschwerde als unmittelbar dem Bundesverfassungsgericht zugewiesene Aufgabe in Artikel 93 Abs. 1 GG als Nr. 4a aufgenommen.
Die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen wurden und werden
vom Gesetzgeber als auch den Bundesverfassungsrichtern boykottiert - mit ausgesucht negativen Folgen für
alle in Deutschland lebenden Menschen.
Die folgenden Unterseiten belegen, wie das gesamte deutsche Volk von Bundestag und Bundesverfassungsgericht in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft um die Unversehrtheit seiner Rechte betrogen wurde und wird.
Es wurde bereits dargelegt, wie Bundestag und Bundesrat per Änderung des Art. 94 GG die Grundlage gelegt haben, dass Verfassungsbeschwerden von den Bundesverfassungsrichtern nicht gemäß Art. 93 GG beschieden werden müssen. Die Verfassungsbeschwerden wurden vielmehr auf die Entscheidungsgrundlage Bundesverfassungsgerichtsgesetz abgedrängt, die ausschließlich darauf angelegt ist, dass Verfassungsbeschwerden grundsätzlich keinen Erfolg haben.
In der folgenden Aufstellung ist nun dargelegt, wie das Bundesverfassungsgerichtsgesetz BVerfGG weiterentwickelt wurde und welche der für Verfassungsbeschwerden relevanten Bestimmungen im BVerfGG seit dem 29.01.1969 nichtig bzw. unwirksam sind. Diese als nichtig bezeichneten Bestimmungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nur geeignet sind und zum Zweck installiert wurden, Verfassungsbeschwerden zu liquidieren, ohne dass sich die Bundesverfassungsrichter mit der konkret angezeigten Verletzung von Grundrechten etc. befassen mussten und müssen.
Dafür, ob eine Verfassungsbeschwerde berechtigt erhoben ist oder nicht, ist jedoch ausschließlich maßgebend, ob die behauptete Verletzung der Rechte gegeben ist oder nicht.
Und um genau diese Frage mogeln die Bestimmungen
des BVerfGG die Bundesverfassungsrichter herum.
Am Ende einer jeden Verfassungsbeschwerde steht dann grundsätzlich: "Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen". Auf der homepage des Bundesverfassungsgerichts - Seite Gericht und Verfassungsorgan, 3. Absatz - wird so behauptet, dass 99 % aller erhobenen Verfassungsbeschwerden "keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung" hatten.
Dabei haben die Bundesverfassungsrichter die angezeigten Verletzungen der Grundrechte etc. nicht geprüft, sondern nur nach Begründungen gesucht, um die betreffende Verfassungsbeschwerden totschlagen zu können. Grundlage der Totschlagsorgien die nichtigen Bestimmungen des BVerfGG, als da sind:
Alle seit dem 29.01.1969 gegebenen Regelungen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz, durch die Verfassungsbeschwerden formellen Anforderungen wie z. B. Fristen unterworfen werden, sind grundgesetzwidrig, weil sie konträr zu Art. 93 Abs. 1 GG die Bundesverfassungsrichter anscheinend grundgesetzkonform dazu legitimieren, Verfassungsbeschwerden per Totschlag ins Jenseits zu befördern.
Kriminelles Pack ist jetzt wer?
Oder alle drei miteinander? Ich denke, dass dem so ist.
Ganz besonders trifft dies aber auf die Bundesverfassungsrichter zu, denn die wissen ganz genau, dass die Grundlage Bundesverfassungsgerichtsgesetz eine grundgesetzwidrige Norm ist.
Mit jedem Totschlag einer Verfassungsbeschwerde auf der Grundlage des BVerfGG begehen die Bundesverfassungsrichter ein Verbrechen: sie beugen das Grundgesetz indem sie ihrer Verpflichtung zur Entscheidung gem. Art. 93 GG nicht entsprechen.
Die Bundesverfassungsrichter betreiben aber nicht nur den Betrug am Bürger per Totschlag der Verfassungsbeschwerden auf der Grundlage des Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Sie sind selber aktiv an der Ausgestaltung der formellen Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde beteiligt, indem sie in ihrer Geschäftsordnung und dem berühmt-berüchtigten Merkblatt eigene Bedingungen und Vorgaben zur Annahme von Verfassungsbeschwerden machen. Dazu die Seite BVerfGGO mit Unterseiten in Menuepkt. 11.2.
Die Ausführungen zum BVerfGG und einzelnen Paragraphen folgen.